Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

Schneller Informationsfluss nötig

Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger sind der rasche Informationsfluss. Es wird unterschieden zwischen Warnung und Alarmierung:

  • Eine Gefahr wird möglichst frühzeitig durch eine Warnung den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeldet. Diese sorgen dafür, dass rechtzeitig die Einsatzbereitschaft für eine spätere Alarmierung erstellt werden kann.

  • Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm.


Allgemeiner Alarm bedeutet: Radio hören

Auch in der Alarmierung der Bevölkerung nimmt das Radio eine zentrale Funktion ein: Der Allgemeine Alarm fordert auf, umgehend das Radio einzuschalten. Um die Bevölkerung via Radio während des ganzen Jahres rund um die Uhr und sofort erreichen zu können, hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) das System ICARO geschaffen, an das alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien angeschlossen sind.


 

Warnung bei Naturgefahren

Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung gut über solche Extremereignisse informiert werden muss. Seit Anfang 2011 warnen die zuständigen Fachstellen des Bundes nicht nur die Behörden, sondern auch die betroffene Bevölkerung, wenn eine Gefahr als „gross“ oder „sehr gross“ eingeschätzt wird. Ziel ist es, dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen Naturgefahren schützt und dass Personen- und Sachschäden vermieden oder begrenzt werden. Die Warnung der Bevölkerung vor anstehenden Naturgefahren geschieht – ohne vorgängigen Sirenenalarm – über Radio und TV



Bevölkerungsschutz - Alarmierung