Brandwache

Für Anlässe mit grosser Personenzahl muss eine Brandwache gestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Brandwache nötig wird, richtet sich nach dem Benützungsreglement der jeweiligen Gemeinde. Zuständig ist das Feuerwehrkommando Döttingen - Klingnau - Koblenz.
Seine Weisungen sind für den Bewilligungsnehmer verbindlich. 


Entschädigung 

Die Kosten der Brandwache gehen zu Lasten des Bewilligungsnehmers. Die Kosten sind auf dem Formular "Antrag für eine Brandwache" ersichtlich und richten sich nach Anzahl, länge und Personal der Brandwache.


Aufgabe der Brandwache

- Sie tritt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung an.

- Sie orientiert sich über die Löschposten und Wasserbezugsorte und überprüft deren Funktion.

- Sie orientiert sich über Ausgänge, Treppen, Beleuchtung.

- Sie stellt die Alarmierung sicher.

- Sie beobachtet alle Vorgänge, die zu einem Brand führen können.

   (Rauchen, Beleuchtung, offene Feuer auf Bühne usw.).

- Sie führt nach Abschluss der Veranstaltung eine Schlusskontrolle durch.

Aufgabe der Brandwache bei Brandausbruch

- Sie alarmiert gemäss Weisung der vorgesetzten Stelle.

- Sie beruhigt die Zuschauer und sorgt für die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter für ein geordnetes Verlassen der Lokalitäten.

- Einweisung der Einsatzkräfte (Feuerwehr, Sanität, Polizei). - Sie übernimmt die Erstbekämpfung des Feuers. 

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